Leistungsorientierte Bezahlung (LoB)

Die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TVöD-Vertrag. Die aktuell geltende Dienstvereinbarung regelt für LoB die folgenden Rahmenbedingungen: 

  • Differenzierte Auszahlung nach Basis- und Zusatzleistungsentgelt. Das Basisleistungsentgelt umfasst 95 % des Budgets und das Zusatzleistungsentgelt 5 % des Budgets. Das Zusatzleistungsentgelt wird an maximal 15 % aller Beschäftigten ausbezahlt.

  • Für die Leistungsfeststellung und Verteilung des Basis- und Zusatzleistungsentgelts wird unterschieden zwischen: Leistungsträgern (erhalten 100 % Basisleistungsentgelt), weit überdurchschnittlichen Leistungsträgern (erhalten 100 % Basisleistungsentgelt + Zusatzleistungsentgelt) und weit unter dem Durchschnitt Leistende (erhalten 50 % des Basisleistungsentgelts).

  • Die Leistungsfeststellung erfolgt anhand der folgenden Leistungskriterien: Arbeitsqualität, Arbeitseinsatz, Kooperation, Fachliche Flexibilität, Führungsverhalten.

Betriebliche Kommission

Die Betriebliche Kommission besteht gleichermaßen aus Vertretern der Arbeitgeberseite und Personalratsseite. Sie steht bei Beschwerden, die sich auf Mängel des Systems bzw. seine Anwendung beziehen, zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie Frau Schäfer-Dammert (heike.schaefer-dammert∂kit.edu) oder den Personalrat (personalrat∂kit.edu).

Aktuelle Controllingergebnisse

Gemäß den Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt nach § 18 TVöD (für die Dienststellen Karlsruhe und Garmisch-Partenkirchen) erfolgt ein Controlling des betrieblichen LoB-Systems sowie eine Auswertung der Verteilung des Leistungsentgelts. In den folgenden Berichten finden Sie die Ergebnisse für das Jahr 2025:

 

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