Grundsätze und Verfahrensbeschreibung für die Personalauswahl am KIT

Die Grundsätze bilden die Anforderungen ab, die für die Personalauswahl am KIT beachtet und erfüllt werden. Zugleich skizzieren sie grob den Verfahrensablauf. Sie bilden einen Rahmen, der für die Personalauswahl verantwortlichen Führungskräften und Beschäftigten, die an der Auswahl von Personal beteiligt sind, sowie für das KIT im Gesamten, eine transparente, faire und ethisch einwandfreie Personalauswahl sichert und nicht wissentliche Einflüsse ("unconscious biases") weitest möglich vermeidet. Darüber hinaus berücksichtigen die Grundsätze die Ziele des KIT hinsichtlich der Chancengleichheit und Diversität sowie die spezifischen gesetzlichen Regelungen.

Die Grundsätze zur Personalauswahl gelten für alle Beschäftigtengruppen mit folgenden Ausnahmen: Sie gelten nicht vollumfänglich für die Auswahl von Auszubildenden, Praktikantinnen/Praktikanten und studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften; es empfiehlt sich jedoch für diese Zielgruppen ein an die vorliegenden Regularien angepasstes Vorgehen. Weiter beziehen sich die Grundsätze explizit nicht auf die Berufungsverfahren von Professorinnen/ Professoren bzw. von leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Diese sind inklusive der Verfahrensabläufe über die entsprechend geltenden Leitlinien/Satzungen erläutert und geregelt.

Weitere Informationen und Unterstützung zur konkreten operativen Umsetzung bieten die zuständigen Dienstleistungseinheiten des KIT. Erste Anhaltspunkte liefern zunächst auch die jeweiligen Intranet-Seiten.

Ansprechpartnerinnen

Frank Jasmin
Dipl.-Psych. Jasmin Frank
Systematische Personalauswahlverfahren, Personalprojekte und -prozesse

(0721) 608-25218jasmin frank does-not-exist.kit edu