Kompensationspool Schwangerschaft

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Etwaige Nachteile für die Organisationseinheiten sollen durch den Kompensationspool ausgeglichen werden. Nachteile können entstehen, durch Schwangerschaften oder Vakanzen die sich dadurch bei den Angestellten (beispielsweise im Labor) ergeben.

Gelder aus dem Kompensationspool können in folgenden Fällen beantragt werden:

  1. Beamtinnen: bei Beamtinnen wird die Mutterschutz Frist nicht wie bei Angestellten von der Krankenkasse gegen finanziert. Aus diesem Grund ist die Stelle der Beamtin in der Mutterschutzfrist durch die schwangere Beamtin selbstbesetzt und ein Ersatz kann nicht eingestellt werden. Häufig ist aber gerade der Studienbetrieb hiervon betroffen. Hier kann die Organisationseinheit einen Antrag auf Ersatzeinstellung stellen.
  2. Labortätigkeiten: Ist eine Schwangere im Labor tätig muss je nach Gefährdungsbeurteilung die Arbeit dort sofort mit Bekanntgabe der Schwangerschaft niedergelegt werden. Die Schwangere Angestellte bekommt andere Aufgaben zugeteilt, meist werden aber die Laborergebnisse für die weitere Arbeit benötigt. Hier kann ebenfalls für die Zeit bis zum Eintritt in den Mutterschutz eine Ersatzeinstellung über den Kompensationspool beantragt werden.
  3. Wissenschaftlerinnen die nach Wissenschaftszeitvertragsgesetzt das Recht haben die Zeiten des Mutterschutz und der Elternzeit an Ihren bestehenden Vertrag anzuhängen und somit nach der Elternzeit zurückkehren, können ebenfalls aus dem Kompensationspool finanziert werden. Somit wird die Organisationseinheit entlastet, da meistens die Gelder befristet für das Personal eingeworben wurden.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Schreiben Sie eine formlose Email mit ihrem Bedarf und wir melden uns bei Ihnen.

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