Grundsätze zur Personalauswahl

Die Grundsätze zur Personalauswahl werden aktuell ausgearbeitet.

Die Veröffentlichung erfolgt sobald als möglich.

 

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Die Grundsätze zur Personalauswahl gelten für alle Beschäftigtengruppen mit folgenden Aus-nahmen: Sie gelten nicht vollumfänglich für die Auswahl von Auszubildenden, Praktikantin-nen/Praktikanten und studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften; es empfiehlt sich jedoch für diese Zielgruppen ein an die vorliegenden Regularien angepasstes Vorgehen. Weiter beziehen sich die Grundsätze explizit nicht auf die Berufungsverfahren von Professorinnen/ Professoren bzw. von leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Diese sind inklusive der Verfahrensabläufe über die entsprechend geltenden Leitlinien/Satzungen erläutert und geregelt.

Weitere Informationen und Unterstützung zur konkreten operativen Umsetzung bieten die zuständigen Dienstleistungseinheiten des KIT. Erste Anhaltspunkte liefern zunächst auch die jeweiligen Intranet-Seiten.

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